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Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie („DAC 6“) – neue Meldepflicht ab 2020 für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle

von Gunther Manske

Mit der am 25.06.2018 in Kraft getretenen „DAC 6“ Richtlinie der EU kommt es ab 2020 zu einer weiteren Meldepflicht für (u.a.) Banken und Finanzdienstleister, sofern diese im Bereich der grenzüberschreitenden steuerlichen Gestaltungsmodelle in irgendeiner Weise beteiligt sind. Insbesondere zu beachten ist hierbei, dass unter die meldepflichtigen Gestaltungsmodelle gem. der Richtlinien-Definition auch eine Reihe von „normalen“ bankgeschäftlichen Transaktionen fallen können, die bislang nicht durch den jährlichen Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten („AIA“) abgedeckt sind. Auch wenn die jeweiligen nationalen Umsetzungen der DAC 6 Richtlinie noch ausstehen und eine Reihe von Details ungeklärt sind, müssen sich Banken und Finanzdienstleister bereits jetzt mit dieser Thematik aktiv beschäftigten, da dies bereits schon aktuell alle seit dem 25.06.2018 umgesetzten Gestaltungsmodelle im Sinne der Richtlinie und deren zukünftige Meldung betrifft.

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